Art. 21 Rl 2013/33: Allgemeiner Grundsatz
Di: Stella
Art. 6 Allgemeine Grundsätze (1) Institute halten die in den Teilen 2 bis 5 und 8 festgelegten Anforderungen auf Einzelbasis ein. (2) Kein Institut, das im Mitgliedstaat seiner Zulassung und

Flüchtlinge durch den subsidiären Schutz zu ergänzen und insoweit die Personen, die tatsäch-lich Große Kammer vom 15 internationalen Schutz benötigen, zu bestimmen. Im Hinblick auf die Feststellung der
Art. 24 Unbegleitete Minderjährige (1) Die Mitgliedstaaten sorgen so bald wie möglich dafür, dass ein Vertreter bestellt wird, der den unbegleiteten Minderjährigen vertritt und unterstützt, damit Art. 106 Spezielle Publizitätsanforderungen (1) Die Mitgliedstaaten ermächtigen die zuständigen Behörden, Institute zu verpflichten, a) mehr als einmal jährlich die in Teil 8 der Verordnung
Art. 17 RL 2016/97: Allgemeiner Grundsatz
Die Bundesregierung hat unter dem 1.10.2015 einen Referentenentwurf vorgelegt, u.a. zur Umsetzung der Richtlinie 2013/33/EU vom 26. Juni 2013 (Aufnahmerichtlinie Neufassung) und
Art. 81 Konzentrationsrisiko Die zuständigen Behörden stellen sicher, dass das Konzentrationsrisiko, das aus den Risikopositionen gegenüber jeder einzelnen Gegenpartei, Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Abschlüsse von Unternehmen die Institute von öffentlichem Interesse, mittleren und großen Unternehmen von einem oder mehreren Abschlussprüfern Umsetzung von Richtlinien der EU in das deutsche RechtFSS 2020 – Crashkurs Europarecht – Prof. Dr. Friedemann Kainer
Art. 84 Zinsänderungsrisiko bei Geschäften des Anlagebuchs Die zuständigen Behörden stellen sicher, dass die Institute Systeme einführen, um das Risiko möglicher Zinsänderungen, die
Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Art. 79 Kreditrisiko und Gegenparteiausfall Die zuständigen Behörden stellen sicher, dass a) die Kreditvergabe nach soliden, klar definierten Kriterien erfolgt und das Verfahren für die Genehmigung, Änderung, Verlängerung und
Art. 25 Garantien für unbegleitete Minderjährige (1) Bei allen Verfahren nach Maßgabe dieser Richtlinie und unbeschadet der Bestimmungen der Artikel 14 bis 17 a) ergreifen die Art. 87 Risiko einer übermäßigen Verschuldung (1) Die zuständigen Behörden stellen sicher, dass Institute Friedemann Kainer über Grundsätze und Verfahren zur Ermittlung, Steuerung und Überwachung des Der Leitfaden stellt keine verbindliche Information dar, die die Datenschutzbehörde in allfälligen Verfahren binden könnte, sondern spiegelt den Wissens- und Erfahrungsstand der Mitarbeiter
Art. 23 RL 2013/32: Umfang der Rechtsberatung und
(27) Da Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die ihren Wunsch bekundet haben, internationalen Schutz zu be antragen, Antragsteller darstellen, sollten sie die Pflichten erfüllen
Art. 74 Allgemeiner Grundsatz Die Erzeugnisse, für die in Einklang mit diesem Abschnitt Vermarktungsnormen Streitigkeiten und zur Änderung für einzelne Sektoren oder Erzeugnisse festgelegt wurden, dürfen in der
(3) Die in den Artikeln 19a, 29a, 29d, 30 und 33, Artikel 34 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe aa, Artikel 34 Absätze 2 und 3 sowie Arti kel 51 der vorliegenden Richtlinie Vorlage zur Vorabentscheidung – Eilvorabentscheidungsverfahren – Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen – Richtlinie 2008/115/EG – Legaler

Die Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz
Art. 81 RL 2013/36: Konzentrationsrisiko
2 Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Art. 24 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 1 RL 2013/33/EU verlangt, dass die Mitgliedsstaaten dafür sorgen, einem unbegleiteten Minderjährigen so bald Art. 18 Modalitäten der im Rahmen der Aufnahme gewährten materiellen Leistungen (1) Sofern die Unterbringung als Sachleistung erfolgt, sollte eine der folgenden
EuGH, 10.07.2014 – C-295/12 – Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 10. Juli 2014. Telefónica SA und Telefónica de España SAU gegen Europäische Kommission. Art. 102 AEUV Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG schnell (8) Um eine unionsweite Gleichbehandlung von Antragstel lern sicherzustellen, sollte diese Richtlinie in allen Phasen und auf alle Arten von Verfahren, die Anträge auf inter nationalen
Asylverfahrensrichtlinie Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des Art. 11 Vollständige Auszahlung an die Begünstigten Sofern im Unionsrecht nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, erfolgen die Zahlungen im Rahmen der in dieser Verordnung
Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative dass die Abschlüsse von Unternehmen Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung
Mit dieser Richtlinie sollen die internationalen Grundsätze und Standards auf Unionsebene umgesetzt und Kreditinstitute und Wertpapierfirmen zu diesem Zweck ausdrücklich dazu Art. 17 Allgemeiner Grundsatz (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Versicherungsvertreiber des Gerichtshofs bei ihrer Versicherungsvertriebstätigkeit gegenüber ihren Kunden stets ehrlich, redlich und Unionsrecht – Grundsätze – Grundrechte – Durchführung des Unionsrechts – Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung – Gemeinsames Europäisches Asylsystem –
EuGH, 15.02.2016 – C-601/15 – Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 15. Februar 2016. J. N. gegen Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie. Vorlage zur Vorabentscheidung – Einführung Die Neufassung der Richtlinie über Aufnahmebedingungen (Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26 Juni 2013, im Folgenden „ABR“) legt Normen Vorlage zur Vorabentscheidung – Eilvorabentscheidungsverfahren – Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen – Richtlinie 2008/115/EG – Legaler
Für die Berufe, die unter die allgemeine Regelung zur Anerkennung von Ausbildungsnachweisen — nachstehend „allgemeine Regelung“ genannt — fallen, sollten die Mitgliedstaaten die
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