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Bverfg, Urteil V. 06.07.1999

Di: Stella

In der Urteilsdatenbank der Kanzlei Prof. Schweizer finden Sie wichtige Urteile und Entscheidungen von deutschen Gerichten im Volltext. Oft lässt sich anhand von

Alle Entscheidungen und Informationen zu dem Verfahren vor dem BVerfG mit dem Aktenzeichen 1 BvR 1045/25

Informationen zum Verfahren BVerfG – 2 BvR 1057/91: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Besprechungen u.ä.

53 Zur Freistellung eines hauptamtlich tätigen Pionierpredigers der Zeugen Jehovas vom Zivildienst. BVerwG, Urteil vom 30. 11. 1984 (8 C 110.82) was published in Band 22

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Die juristische Presseschau vom 20. August 2025: Lie­bich-Haft­an­tritt in Frauen-JVA / BVerfG zu Lebens­mit­tel­recht / 60 Jahre Ausch­witz-Urteil

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Tenor: Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wird das Urteil des 11. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 21. Februar 2007 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur neuen

Beschl. v. 12.06.2008, Az.: V ZR 221/07 Ablehnung eines Kaufvertrags mit Bauverpflichtung über eine Eigentumswohnung durch einen Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren;

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Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt ‚verankert‘ (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für

BGH, 11.03.2008 – VI ZR 7/07 – Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Bezeichnung der von einem Unternehmen vertriebenen Produkte mit einem aufklärenden Zusatz als „Gen-Milch“;

Hierzu verweist der Senat auf sein Urteil vom 12. Mai 2006 (V ZR 97/05, NJW 2006, 2843), das sich auch mit der Frage des richtigen Klageantrages in einem solchen Fall befasst.

BGH, 11.03.2008 – VI ZR 7/07 – Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Bezeichnung der von einem Unternehmen vertriebenen Produkte mit einem aufklärenden Zusatz als „Gen-Milch“;

Tenor: Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Ablehnung eines Düsseldorf vom 19. Februar 2002 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten der

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2 Das ca. 12,9 ha große Plangebiet betrifft den östlichen Siedlungsabschnitt des bereits bestehenden Siedlungsgebiets am „Godelsberg“ und umfasst die Flächen zwischen B.allee, Y.

In Bezug auf die Fristnotierung weist der Senat darauf hin, dass das Empfangsbekenntnis über die Zustellung eines Urteils vom Rechtsanwalt erst dann unterzeichnet und zurückgesandt

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Ablehnung der audiovisuellen